Datenschutz

Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art 30 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

A  |  Stammdatenblatt: Allgemeine Angaben

B  |  Datenverarbeitungen/Datenverarbeitungszwecke

C  |  Detailangaben zu den einzelnen Datenverarbeitungszwecken

D  |  Allgemeine Beschreibung organisatorisch-technischer Maßnahmen

 

 

 

A  |  Stammdatenblatt

 

Name und Kontaktdaten für die Verarbeitung des Verantwortlichen

 

  1. Name und Anschrift: Georg Eigendorff,

Austr. 111,

74076 Heilbronn

 

  1. E-Mail-Adresse: ge@ingbuero-eigendorff.de,

 

Tel.Nr. 07131 / 506393

 

  1. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

wie o.g.

 

  1. Name und Kontaktdaten des Vertreters des Verantwortlichen:

wie o.g.

 

 

 

 

B  |  Datenverarbeitungen/Datenverarbeitungszwecke

 

  1. Zwecke und Beschreibung der Datenverarbeitung:

 

Für folgende Dienstleistungen werden Daten verarbeitet, gespeichert und verschickt:

 

  • Leistungen als Sicherheitsingenieur für Überbetrieblichen Sicherheitsdienst im Bereich der Arbeitssicherheit.

„Wahrnehmung der Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen

zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung gemäß den Forderungen des ASiG“.

 

  • Leistungen als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen für die Bereiche Brand- und Personenschutz.

VdS – Prüfung der stationären elektrischen Anlage

Revision der stationären elektrischen Anlagen hinsichtlich des Brand- und Personenschutzes gemäß den Forderungen der Feuerversicherung und DGUV     (Klauselheft VdS 1421 Pkt. 3602/1).

 

  1. Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt? Nein

 

 

 

C  |  Detailangaben zu Datenverarbeitungen/Datenverarbeitungszwecke

 

Erarbeiten von Prüf- und Tätigkeitsberichten nach durchgeführten Betriebsbegehungen und Prüfungen.

 

Vertretung des Auftraggebers gegenüber den für Arbeitsschutz zuständigen

Stellen und Verbänden.

 

Durchführungen von Prüfungen, z. B. VdS- und DGUV-Prüfung für die Brandschutzversicherung und BG und Beurteilung von Arbeitsgeräten.

 

Schulung und Ausbildung von Mitarbeiter, Unterweisung der Mitarbeiter in Arbeitsschutz gemäß ArbSchG § 12 .

 

Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen auf Grundlage aktueller Checklisten nach  ArbSchG §§ 5, 6 u. BetrSicherV, z. B. Erstellung eines Ex-Schutzdokuments.

 

Erarbeiten von Angeboten, Verschicken o.g. Unterlagen und Buchhaltung für o.g. Dienstleistungen.

 

  1. Kategorien der betroffenen Personen

 

Beschreibung der Kategorien betroffener Personen:

 

Öffentliche Einrichtungen

Gemeinden

Alters- und Behindertenheime

 

Industriebetriebe

Institute

Kaufhäuser, usw.

 

Die einzelnen Kunden wurden mit Ihrer E-Mail-Adresse, Namen und Adresse in

einer gesonderten Übersicht aufgelistet, Anlage 1.

 

 

  1. Rechtsgrundlagen

 

Im Bereich des Überbetrieblichen Sicherheitsdienstes bilden die gesetzlich Verpflichtungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung gemäß den Forderungen des ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und die Bestimmungen der DGUV“.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Leistungen als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen für die Bereiche Brand- und Personenschutz bilden die

Forderungen der Feuerversicherung und VdS-Richtlinien (Klauselheft VdS 1421 Pkt. 3602/1) und VDE-Bestimmungen sowie und Vorschriften der DGUV.

 

 

  1. Verträge und sonstige Unterlagen sind abgelegt:

 

Dem Kunden gegenüber wird versichert, dass Ihre Daten in der Vergangenheit zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben wurden und dies auch in der Zukunft nicht getan wird.

 

Z.B. in den Verträgen zum Überbetrieblichen Sicherheitsdienstes heißt es unter

 

  • 13 Vertraulichkeit

 

„Der Dienst verpflichtet sich, sämtliche betrieblichen Angelegenheiten, von denen er in Ausführung dieses Vertrages erfährt, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber strengstens geheim zu halten. Er wird entsprechende Verpflichtungen auferlegen.“

 

Der Datenschutz und das Verbot der Weitergabe von Informationen aus Berichten von Prüfen von elektrischen Anlagen werden in der

 

 

 

 

VdS 2228 unter Abschnitt 10 Vertraulichkeit geregelt.

 

„Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle Kunden- und Anlagendaten vertraulich behandelt werden und unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangen.“

 

 

 

D | Kategorien der verarbeiteten Daten und Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen

 

Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen werden in o.g. Vorschriften und was die Buchhaltung anbetrifft, in den hierfür geltenden Gesetzen geregelt, z.B. 10 Jahre Aufbewahrungsfristen.

 

Eine Aktualisierung der Daten wird regelmäßig durchgeführt.

 

 

Heilbronn, den 31.07.2019
Georg Eigendorff